MIETBEDINGUNGEN
Kaution und Selbstbehalt
Kautionsbetrag: 900,00 €
Bezahlungsmethode Kaution: Bar, Banküberweisung und Paypal im Voraus
Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung - (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Feuerschäden, Dachschäden)
Betrag Selbstbehalt: 1.000,00 €
Fahrer
Mindestalter: 21 Jahre
Höchstalter: 75 Jahre
Führerscheinbesitz seit: 3 Jahre
Kautionsbetrag: 900,00 €
Bezahlungsmethode Kaution: Bar, Banküberweisung und Paypal im Voraus
Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung - (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Feuerschäden, Dachschäden)
Betrag Selbstbehalt: 1.000,00 €
Fahrer
Mindestalter: 21 Jahre
Höchstalter: 75 Jahre
Führerscheinbesitz seit: 3 Jahre
1. Fahrer
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis der entsprechenden Kategorie (z.B. Klasse B für Fahrzeuge bis 3,5 t bzw. Klasse C für schwerere) seit mindestens 3 Jahren besitzen.
Bei Caravans ist zu beachten, dass nach neuem Führerscheinrecht der Anhängerführerschein B E zum Führen einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger über 750 Kilogramm notwendig sein kann.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, bzw. dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gezogen/gefahren werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs.
2. Kaution
Eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (pro Schadenfall) der Vollkasko-Versicherung wird bei Mietantritt fällig. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 900 € . Die Bezahlung kann durch Bargeld oder durch Überweisung erfolgen.
4. Rauchen und Haustiere
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis der entsprechenden Kategorie (z.B. Klasse B für Fahrzeuge bis 3,5 t bzw. Klasse C für schwerere) seit mindestens 3 Jahren besitzen.
Bei Caravans ist zu beachten, dass nach neuem Führerscheinrecht der Anhängerführerschein B E zum Führen einer Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger über 750 Kilogramm notwendig sein kann.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, bzw. dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gezogen/gefahren werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs.
2. Kaution
Eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (pro Schadenfall) der Vollkasko-Versicherung wird bei Mietantritt fällig. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 900 € . Die Bezahlung kann durch Bargeld oder durch Überweisung erfolgen.
4. Rauchen und Haustiere
Wegen Rücksicht auf Allergiker, gilt striktes Rauchverbot und keine Tiere im Wohnwagen.
5. Gebietseinschränkungen
Die Benutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig - die Nutzung in osteuropäischen Ländern/Staaten der ehemaligen UdSSR kann schriftlich vom Vermieter zugelassen werden. Für außereuropäische Länder muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden.
6. Stornogebühren
Wenn nicht anders vereinbart.
Tritt der Mieter vom verbindlichen Mietvertrag zurück, werden folgende Gebühren fällig:
Tritt der Mieter vom verbindlichen Mietvertrag zurück, werden folgende Gebühren fällig:
- Rücktritt mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 15% der Gesamtmietsumme;
- Rücktritt 31 - 90 Tage vor Mietbeginn: 25% der Gesamtmietsumme;
- Rücktritt 14 - 30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtmietsumme;
- Rücktritt 13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90% der Gesamtmietsumme.